Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 12/2022

 

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags.

Mit der Reservierung erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.

 

Anmietung und Zahlung

Die Buchung ist gültig, sobald nach Eingang des Reservierungsformulars eine Buchungsbestätigung verschickt wurde und die Anzahlung eingegangen ist. Die Restzahlung wird ohne weitere Erinnerung einen Monat vor Übergabe des Bootes fällig.

 

Bootsführer / Eignung / Fahrerlaubnis

Ist der Mieter nicht auch gleichzeitig der Bootsführer, so ist er verpflichtet, den Bootsführer zu stellen und dessen persönliche Daten bei Übergabe des Bootes dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Der Bootsführer muss volljährig und im Vollbesitz seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten sein. Er ist voll und ganz verantwortlich für das Boot und seine Mannschaft. Zwingende Voraussetzung für die Übergabe des Bootes ist, dass ein geeigneter Bootsführer die volle Verantwortung für das Boot und seine Mannschaft übernimmt. Ist dies nicht gegeben, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Der Bootsführer übernimmt das Boot, nachdem er alle Formalitäten (Kaution, Crewliste, Übergabeprotokoll) erledigt hat und nachdem er die Einweisung in die Navigation und Handhabung erhalten hat. Ist der Bootsführer (d. Hausbootes) nicht in Besitz eines Bootsführerscheines (Binnen oder See) und/oder hat keine Kenntnis im Umgang mit Hausbooten und/oder den bestehenden Regeln auf dem Wasser ist er verpflichtet, sofern er das Hausboot führen/fortbewegen möchte, sich einer eingehenden Einweisung von min. 2 Stunden (kostenpflichtig) zu unterziehen. Der Bootsführer verpflichtet sich alle An- und Ablegemanöver selbst auszuführen, selbst wenn er andere Teilnehmer ebenfalls während des Aufenthaltes auf dem Hausboot das Boot fahren lässt. Geht der Bootsführer aus irgendwelchen Gründen von Bord kann das Boot durch andere Teilnehmer, die keine praktische Einweisung erhalten haben, nicht mehr bewegt werden.

 

Der Bootsführer ist verpflichtet, die Vorschriften der Binnenschifffahrts- Straßenordnung, der öffentlichen Behörden und die des Vermieters zu respektieren und das Boot mit Inventar und Ausrüstung mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.

Die Mitnahme und der Gebrauch von mitgebrachten Elektrogeräten (Kühlbox, Kaffeeautomaten etc.) sind nicht erlaubt oder müssen vor Anreise mit dem Vercharterer abgesprochen werden, da die Batterien nur auf die auf dem Hausboot befindlichen Elektrogeräte abgestimmt ist und es bei dem Gebrauch zusätzlicher Geräte zu einer Überlastung mit kompletten Ausfall des Stroms kommen kann.

 

Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet!

 

Das Betreten des Hausbootdaches ist zu keiner Zeit gestattet!

 

Die Fahrt unter Alkoholeinfluss, bei Dunkelheit, das Abschleppen und die Weitergabe oder die Untervermietung des Bootes an Dritte sind nicht erlaubt. Das Boot darf nur auf deutschen Binnengewässern gefahren werden.

 

Bei zu erwartenden Windstärken >5 Bft. darf ein Hafen nicht mehr verlassen werden bzw. muss unverzüglich der nächste Hafen angesteuert werden.

 

Versicherungen / Kaution

Für das Boot existiert eine Haftpflicht- und Kasko-Versicherung mit einem Selbstbehalt in Höhe von 1000 Euro pro Schadensfall. Dieser Betrag ist vom Mieter als Kaution bei Übernahme des Bootes in bar (bis zu 7 Tage nach Abreise) zu hinterlegen. Treten mehrere Schadenfälle ein, hat der Mieter für weitere Selbstbehalte der Versicherung aufzukommen. Bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter.

Die Versicherung deckt nicht Personenschäden der Mitfahrenden bei Unfällen. Die Mannschaft selbst, ihre persönlichen Gegenstände und eigene Haftpflicht sind nicht versichert. Der Vermieter ist für Schäden oder Verlust von Gegenständen der Mannschaft weder an Bord noch unterwegs verantwortlich.

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Zusatzversicherung zur Absicherung im Schadensfall. Informationen zur Haftpflicht-, Kautions-, Charter-, Reiserücktrittsversicherung finden Sie auf der Homepage des Vercharterers.

 

Umbuchungen
Für Umbuchungen auf Wunsch des Mieters wird jeweils eine Umbuchungspauschale von EUR 50,-- fällig. Aufgrund von unterschiedlichen Tarifen kann je nach Saison eine Zuzahlung erforderlich werden. Fällt der neue Mietzeitraum in eine günstigere Saison, erfolgt keine Erstattung. Eine Umbuchung ist spätestens 1 Monat vor Übergabe zu vereinbaren.

 

Schlechte Wetterverhältnisse (wie z.B. Regen, Sturm) berechtigen zu keiner Zeit zu einer Umbuchung.

 

Stornierungen

Stornierungen seitens des Mieters sind dem Vermieter schriftlich mitzuteilen. Für Stornierungen werden folgende Gebühren erhoben: bis zu 3 Monate vor Übergabe: pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 150,--; bis zu 1 Monat vor Übergabe: 50% des Mietpreises, bei weniger als 1 Monat vor Übergabe: 100% des Mietpreises, es sei denn, der Mieter weist nach, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 150,-- fällt jedoch in jedem Fall an. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird ausdrücklich empfohlen. Kann der Vermieter, auch ohne sein Verschulden, das Boot oder ein gleichwertiges Boot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stellen, so ist er zur zeitanteiligen Rückzahlung des Mietpreises verpflichtet. Kann das oder ein gleichwertiges Boot nach Ablauf von 24 Stunden nach Beginn der Mietperiode bei einwöchiger Mietdauer (bzw. 48 Stunden bei mehrwöchiger Mietdauer) nicht übergeben werden, tritt der Vermieter vom Vertrag zurück und erstattet den kompletten Mietpreis unter Ausschluss weiterer (Schadenersatz-) Forderungen.

 

Schlechte Wetterverhältnisse (wie z.B. Regen, Sturm) berechtigen zu keiner Zeit zu einer Stornierung.

 

Unterbrechungen / Fahrteinschränkungen / Pannen
Der Vermieter kann für Unterbrechungen oder Fahrteinschränkungen, die nicht von ihm zu verantworten sind, nicht haftbar gemacht werden. Wenn während des Mietzeitraums Pannen auftreten, die nicht vom Mieter verursacht wurden und die vom Vermieter nicht innerhalb von 24 Stunden nach Meldung beseitigt werden können, hat der Mieter ab der 25. Stunde Anspruch auf anteilsmäßige Erstattung des Mietpreises. Wenn festgestellt wird, dass die Panne vom Mieter verursacht worden ist, hat dieser keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Kaution zur Deckung der Kosten einzubehalten.

 

Schäden / Havarien / Unfälle

Im Fall eines durch den Mieter verursachten Unfalls kann gegenüber dem Vermieter nicht reklamiert werden. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jeden Schaden/Unfall unverzüglich anzuzeigen, auch wenn dieser durch Dritte verursacht wurde. Der Vermieter wird dann notwendige Anweisungen erteilen, denen Folge zu leisten ist. Der Mieter darf ohne Einverständnis des Vermieters keine Reparaturen vornehmen oder vornehmen lassen. Er verpflichtet sich, ein Protokoll in deutscher oder englischer Sprache über den Hergang und die Ursache des Unfalls zu erstellen und dieses zusammen mit einer Unfallskizze/Bildern und der Angabe von Namen und Anschriften von allen Beteiligten inkl. derer aller Unterschriften dem Vermieter einzureichen. Erfüllt der Mieter diese Pflicht nicht, kann er für den Schaden haftbar gemacht werden. Bei Feuer- und Explosionsschäden, Einbruchdiebstahl oder Diebstahl muss der Mieter unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Mieter verpflichtet sich, jeden Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Bootes oder seiner Ausrüstung dem Vermieter zu melden. Er kann zur Erstattung herangezogen werden, soweit nicht von einer Versicherung Ersatz geleistet wird. Für diesen Zweck kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten bzw. einen Vorschuss verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche des Vermieters sind nicht ausgeschlossen, z.B. bei Verschweigen einer Havarie oder versteckten Mängeln.

 

Der Vermieter behält sich das Recht, die Kaution bis zu einer Woche einzubehalten, um das Boot auch nach der Abreise des Mieters, während der Reinigung gründlich auf verschwiegene und/oder versteckte Mängel zu überprüfen. Der Vermieter verpflichtet sich eine Reklamation unverzüglich, nach Feststellen und vor Weitervermietung an einen anderen Kunden, dem Mieter mitzuteilen und wenn möglich mit Bilder zu belegen.

 

Sollte die Fahrt durch einen Unfall, der nicht vom Mieter verursacht wurde, unterbrochen werden, so berechtigt dies nicht zu Schadenersatzforderungen gegenüber dem Vermieter.

 

Schäden am Boot und an seiner Ausrüstung, die die Fahrtüchtigkeit nicht beeinträchtigen und die Nutzung erlauben, berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.

 

Übergabe und Rücknahme

Die Übergabe/Rücknahme des Bootes erfolgt verbindlich zu den im Vertrag angegebenen Terminen, die dafür benötigte Zeit ist Bestandteil der Mietzeit. Ein Protokoll der Prüfung des Bootszustandes und der Einrichtung/Ausrüstung wird jeweils von beiden Seiten unterschrieben.

 

Wenn nicht explizit vereinbart, hat der Mieter keinen Anspruch auf ein bestimmtes Hausboot. Sollte das gemietete Hausboot aufgrund einer Havarie oder eines Schadens nicht vermietet werden können, kann der Vermieter dem Mieter ersatzweise ein anderes Hausboot aus seiner Flotte zur Verfügung stellen.

 

Aus versicherungsrechtlichen Gründen und aufgrund der Auflagen im Zusammenhang mit COVID19, ist der Vermieter verpflichtet, spätestens bei Übergabe des Bootes die Identität des Mieters sowie aller weiteren Crewmitglieder festzuhalten und zu prüfen (Crewliste und Kopien der Personalausweise und Bootsführerschein soweit vorhanden). Der Bootsführer muss seine Fahrt so planen, dass er genügend Zeit hat, das Boot zum vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit rechtzeitig zurückzugeben. Das Boot muss dem Vermieter in gleichem Zustand und mit gleichem Inventar laut Liste zurückgegeben werden, wie es übernommen worden ist. Abweichungen/Änderungen hiervon sind dem Vermieter spätestens bei Rückgabe des Bootes schriftlich mitzuteilen und sind gegebenenfalls vom Mieter zu erstatten.

 

Der Vercharterer behält sich vor, bei Verschmutzungen, die über das normale Maß hinausgehen, dem Mieter den zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen!

 

Der Mieter ist für alle durch seine Verspätung verursachten Kosten verantwortlich. Jeder verspätete angefangene Tag wird mit dem doppelten anteiligen Mietpreis in Rechnung gestellt, zuzüglich der Kosten, die die darauf folgenden Mieter geltend machen. Insbesondere ist der Vermieter zur Geltendmachung der entsprechenden Nutzungsentschädigung berechtigt.

 

Haftung

Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu benutzen. Er haftet gegenüber dem Vermieter nicht nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtungen, sondern auch für den Verlust des selbigen. Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide gesamtschuldnerisch.

 

Eltern haften für ihre Kinder und haben dafür Sorge zu tragen, dass zu jeder Zeit an Bord die Schwimmwesten zu tragen sind. Für Unfälle oder Schäden mitreisender Kinder kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

 

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Kartenmaterials sowie die Funktion und Anzeigegenauigkeit der Instrumente und die Leistung der bereitgestellten Elektrogeräte übernimmt der Vermieter keine Gewähr. Eine über dem Mietpreis liegende Haftung des Vermieters wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Gebührenordnung bei unsachgemäßer Handhabung

 

An- und Abfahrt zum Hausboot, pro Stunde

30,00

Bergungspauschale (zzgl. An- und Abfahrt)

100,00

Benzin, pro Liter

4,50

Instandsetzungspauschale bei Verstopfung der Toilette

150,00

Arbeitsaufwand für zusätzliche Reinigung (siehe Punkt Übergabe und Rücknahme), pro angefangene Stunde

25,00

Arbeitsaufwand allgemein, pro angefangene Stunde

60,00

 

Sämtliche Preise sind Bruttopreise in Euro (EUR) inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

 

Gültigkeit der Vereinbarung
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt, wenn sich herausstellt, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen / undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden sind ungültig.

 

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

Gerichtsstand ist Oranienburg.

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